Term: Boden-Kontakt-Temperatur

Temperatur des Bodens (Bodenbelag, Estrich oder Untergrund), welche mit Hilfe eines Berührungsthermometers ermittelt wird. Diese liegt im Regelfall unterhalb der Raumtemperatur (Ausnahme: Fußbodenheizung). Zum Trocknen von Estrichen sind gewisse Mindest-Boden-Kontakt-Temperaturen notwendig. Gerade wenn Verbundestriche platziert werden sollen, muss der Untergrund eine Boden-Kontakt-Temperatur von ≥ 5 Grad Celsius aufweisen. Bei der Aufbringung von Bodenbelägen (besonders von Beschichtungen) soll die Boden-Kontakt-Temperatur mind. 3 Grad Celsius über der jeweiligen Taupunkttemperatur (abhängig von der rel. Luftfeuchte) liegen. In der Abbildung 310 in Kapitel 12.8.2 sind diese 3 Grad Celsius bereits berücksichtigt. Die Bodenbeläge auf beheizten Konstruktionen sind bei einer Estrichoberflächentemperatur von ca. 18 bis 22 Grad Celsius (je nach Umgebungstemperatur ca. 20 bis 25 Grad Celsius Vorlauftemperatur) und einer relativen Luftfeuchte von 40-65 % zu verlegen. Nach der Verlegung der Bodenbeläge sollten die maximalen Oberflächentemperaturen bei Fußbodenheizungen folgende Werte nicht überschreiten:

25 Grad Celsius bei Parkett als Bodenbelag (wenn der Hersteller seinen Parkett allerdings ohne Einschränkungen als fußbodenheizungstauglich ausweist, dann müsste er im Grunde den 29 Grad Celsius in der Aufenthaltszone und den 35 Grad Celsius in der Randzone standhalten)

29 Grad Celsius in der Aufenthaltszone (Daueraufenthaltsbereiche)

35 Grad Celsius in der Randzone (i. A. vor Außenwänden mit einer maximalen Raumtiefe von 1 m) sowie in Zonen, die nicht zum Daueraufenthalt vorgesehen sind.

33 Grad Celsius in Bädern

Siehe auch ‘Temperaturbeständigkeit’.

Kapitel 7 + 7.2.1 + 8.1 + 12.1.5 + 12.3.1 + 12.3.1.1.1 + 12.3.2 + 12.3.3 + 12.3.4.1 + 12.3.4.6.1 + 12.8.2 + 12.9.2.2 + 12.14.9.4 + 17 + 17.3.3

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