Term: Temperaturbeständigkeit

Temperaturgrenzwert in [Grad Celsius], bis zu welchem ein Material schadensfrei die ihm zugedachte Funktion übernehmen kann. Es kann sich in diesem Zusammenhang sowohl um besonders hohe, als auch um besonders niedrige Temperaturen handeln. Der Maximaltemperaturbereich ist vor allem bei Heizestrichen und Gussasphaltestrichen von Interesse; siehe auch ‘Boden-Kontakt-Temperatur’ und ‘Elektrofußbodenheizung’ und ‘Winterbau’.
Vereinfachte Kennwerte (abweichende Herstellerangaben haben Vorrang):

-Estrichtemperatur im Bereich der Heizelemente bei Warmwasserheizungen auf Dauer:

  • CT und CA max. 55 Grad Celsius (ich persönlich halte 55 Grad Celsius für CA als zu hoch angesetzt und würde stattdessen 45 Grad Celsius empfehlen.)
  • AS max. 45 Grad Celsius

-Estrichtemperatur im Bereich der Heizelemente bei Elektrofußbodenheizungen auf Dauer:

  • CT max. 65 Grad Celsius
  • AS und CA max. 55 Grad Celsius (ich persönlich halte 55 Grad Celsius für AS und CA als zu hoch angesetzt und würde stattdessen 45 Grad Celsius empfehlen.)

Die vorgenannten Regelungen finden sich in der DIN 18 560. Meiner persönlichen Einschätzung nach ist es schwierig, bei Elektrofußbodenheizungen die Temperaturen im Bereich der Heizelemente auf 65 bzw. 55 Grad Celsius zu begrenzen. Wenn allerdings höhere Temperaturen entstehen, kann dies zu einer Schädigung der Fußbodenkonstruktion führen.

– Polyurethanbetonboden (eines Herstellers) Temperaturbeständigkeit von minus 40°C bis 130°C auch bei Temperaturwechselbelastung (kurzzeitig bis 150 °C)

– kurzfristige Widerstandsfähigkeit der obersten Dämmschichtlage bei Elektrofußbodenheizung bis 90 Grad Celsius

– Widerstandsfähigkeit von Stoffen, die mit heißem AS in Verbindung kommen können (insbesondere Dämmstofflage) bis mind. 250 Grad Celsius

– Einige hochwertige PE-X-Heizrohre halten übrigens i. d. R. nach Herstellerangaben kurzzeitig Temperaturen bis 110 Grad Celsius stand.

Kapitel 12.1 + 12.3.4.5.1 + 12.3.4.5.1 + 12.9.2.2 + 16.3.5 + 17.5.4

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