Term: Spaltbildung (Laminat)

Gemäß EN 13 329 darf die verlegbedingte Fugenöffnung i. M. ≤ 0,15 mm, als Maximalwert ≤ 0,20 mm betragen. Dies betrifft den Zustand direkt nach Einbringung des Bodens. Spätere, evtl. größere Spaltbildungen sind häufig durch das Raumklima bedingt. Meist entstehen diese Fugen dann an den längsseitigen Kopffugen, was unter anderem durch eine mangelnde kopfseitige Lagesicherung bedingt sein kann. Aus diesem Grunde sind aus meiner Sicht Systeme zu empfehlen, welche eine allseitige Lagesicherung an allen vier Seiten des Laminatelements aufweisen. Diese kann die Ausprägung der Fugenöffnung reduzieren. Was spätere Spaltbildung (durch Raumklima) anbetrifft, so können die Hinweise unter dem Stichpunkt ‘Spaltbildung (Parkett)’ hilfreich sein.

Kapitel 17.1

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