Term: Qualitätsnachweis
Die Tatsache, dass mit den zum Einsatz kommenden Materialien die vereinbarte Festigkeit erreicht wird bzw. erreicht wurde, kann mit Hilfe der Prüfung der werkseigenen Produktionskontrolle FPC bzw. der Bestätigungsprüfung nachgewiesen werden.
Kapitel 14.1.1.3 + 14.1.2.2
« Back to Glossary Index