Term: Bestätigungsprüfung

Mit Hilfe einer Bestätigungsprüfung soll nachgewiesen werden, dass der eingebaute Estrich die in der Leistungsbeschreibung geforderten Eigenschaften besitzt. Neben der Festigkeit (siehe Kapitel 14.1) wird häufig auch die Dicke (siehe Kapitel 14.2) oder ggf. andere Eigenschaften wie z. B. der Verschleißwiderstand eingebauter Calciumsulfat-, Magnesia-, Kunstharz- oder Zementestriche (nur bei direkt genutzten Estrichen) überprüft.

Kapitel 12.5.2 + 14.1 + 14.1.2.2 + 14.2

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