Term: Polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) l136l & l114l

PAKs (Benzo[a]pyren als Leitkomponente) entstehen generell bei Verbrennungen; sie sind z. B. in gewissen Mengen in Grillwürstchen und in ganz besonders erheblichen Mengen in Zigarettenrauch enthalten. Rauchen bildet eine sehr wichtige Quelle für diese Stoffe in der Atemluft, weshalb nicht zuletzt bereits Passivrauchen als Krebs erzeugend eingestuft wird. Gefunden wurden z. T. erhebliche Mengen PAK in Parkettklebern (Bitumenklebern) die vor 1970 eingesetzt wurden. Bis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts wurde Parkett u. a. mit in organischen Lösungsmittel gelöstem Steinkohlenteerpech verklebt. Mosaikparkett wird seit Anfang der 60er Jahre und Stabparkett seit Ende der 60er Jahre nicht mehr mit PAK-haltigem Material verklebt. Diese Klebstoffe wurden durch Kunstharzklebstoffe ersetzt, die nicht schwarz gefärbt sind. Beim Verlegen von Holzpflaster in gewerblichen Räumen wie Werkstätten ist der Einsatz der steinkohlenteerhaltigen Klebstoffe, Vorstriche und Pappen noch lange Zeit Stand der Technik gewesen. Da die Klebstoffe im Ausland weiterhin produziert werden, kann eine derzeitige Anwendung in Deutschland nicht völlig ausgeschlossen werden. Neben den steinkohlenteerhaltigen Klebstoffen sind auch in seltenen Fällen bitumenhaltige Klebstoffe mit sehr geringen PAK-Gehalten verwendet worden. Diese Klebstoffe sind auch schwarz und lassen sich durch einfache Tests nicht von den PAK-haltigen unterscheiden. Bei den in den oben genannten Zeiträumen verwendeten Klebstoffen ist allerdings von erheblichen PAK-Gehalten auszugehen. Analysen dieser Klebstoffe ergeben bis zu 20 000 mg PAK/kg Klebstoff und mehr. PAK-belastete Klebstoffe und Bodenbeläge/Parkett und Holzpflaster sind nur durch sachkundige Firmen nach der Handlungsanweisung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu bearbeiten.

Kapitel 17.3

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