Term: Dämmschüttungen (gebundene) l198l

Es handelt sich hier um i. d. R. leichte Schichten mit dämmenden Eigenschaften. Diese Materialien werden als Wärme- und/oder Trittschalldämmung eingesetzt und dienen gleichzeitig dazu, Unebenheiten und Höhendifferenzen des tragenden Untergrunds bzw. Rohre auszugleichen. Trittschalldämmende Schüttungen müssen i. d. R. gewisse Mindestdicken aufweisen, um ihre Wirkung entfalten zu können. Diese Mindestdicke muss beim Vorhandensein z. B. von Rohren über dem Rohrscheitel vorhanden sein. Dämmschüttungen müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen und bauaufsichtlich zugelassen sein (Österreich: ÖNORM B 6 550-1 und -2 geprüft). In der Zulassung ist die Gebrauchstauglichkeit geregelt und muss deshalb vom Verarbeiter nicht nochmals nachgewiesen werden, wenn er sich an die Einbaurichtlinien des Herstellers hält. Ein wichtiger Aspekt bei diesen Materialien ist die ausreichende Trockenheit vor der Belegung mit nachfolgenden Schichten (z. B. Estrichen). Auf korrekt dimensionierte und ausreichend tragfähige Lastverteilungsschichten sollte in keinem Fall verzichtet werden. Der Systemlieferant (Hersteller) muss ein Feuchtemessverfahren wie z. B. CM-Messung oder Darrprobe sowie Grenzwerte zur Belegreife seines Materials angeben. Hinweise zu orientierenden CM-Messungen finden Sie in Kapitel 14.5.1. Es ist der einzelne Hersteller zu befragen, ab welchem Wert sein Material mit einem Estrich bzw. mit weiteren Schichten belegt werden kann. Speziell auf Holzbalkendecken und bei feuchtempfindlichen Rohren darf auf keinen Fall Feuchte in der Konstruktion eingesperrt werden. Wenn Bodenbeläge (z. B. Fliesen) direkt auf Dämmschichten platziert werden, so handelt es sich hier um reine Sonderkonstruktionen, die unter Experten umstritten sind. Die Ausgleichsfeuchte der meisten Materialien liegt ungefähr bei 4-8 Masse-% (per Darrprüfung ermittelt). Für die Begehbarkeit solcher Dämmschichten gibt die ÖNORM B 6 550-1 ein Messverfahren an. Siehe auch ‘Leichtausgleichsschichten’ und ‘Leichtbeton’ und ‘Leichtestrich’ und ‘Schüttungen (lose und gebundene)

Kapitel 8 + 14.5.1

« Back to Glossary Index