Term: Randstreifen schneiden

Der Randstreifen darf erst nach der Bodenbelagsverlegung (z. B. bei Parkett) bzw. nach der Spachtelung (bei textilen und elastischen Belägen) bzw. nach dem Verfugen von Stein- und keramischen Belägen auf OK FFB abgeschnitten werden. Das Abschneiden des Randstreifens stellt in jedem Fall eine zusätzliche zu vergütende Leistung dar, unabhängig von der Estrichart und vom Zeitpunkt.

Kapitel 11.6 + 12.7.5 + 13

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