Term: Vorleistung

Alle Leistungen der Vorgewerke, die das jeweils zu erstellende Bauteil berühren bzw. beeinflussen. Jeder Handwerker hat die Pflicht, die Vorleistung zu prüfen, bevor er sein Gewerk einbringt.

Kapitel 12.1.1.1 + 12.2.3 + 16 + 16.1.1

« Back to Glossary Index