Term: Versammlungsräume
An solche Bereiche sind besondere Anforderungen i. S. Brandschutz und Belastbarkeit der Fußbodenkonstruktion zu stellen. Diesbezügliche Vorschriften finden sich z. B. in der Versammlungsstättenverordnung.
Kapitel 10.6.3 + 10.6.5
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