Term: Verfugung (elastische)/Abriss l3l

„(…) Mit elastischen Füllstoffen geschlossene Fugen unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52 460, Abschnitt 2 und können reißen. Die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion überschreiten i. d. R. die Elastizität der Fugenfüllstoffe. Eine Erneuerung der Fugenfüllstoffe ist ggf. vorzunehmen, um Folgeschäden zu vermeiden (…) l3l.“

Kapitel 12.10 + 13 + 16.1 + 16.1.2

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