Term: Verbundstörung
Vorliegen einer nicht geeigneten Verbindung z. B. zwischen Verbundestrich und Betonplatte. Dies kann u. a. auf eine mangelnde Untergrundvorbereitung zurückzuführen sein. Verbundstörungen können zum Entstehen von Hohlstellen und Rissen führen. Das grobe Fräsen einer Betonplatte als Untergrund für den Verbundestrich kann zu einer Gefügestörung führen. Durch die Lockerung der oberflächennahen Schicht sinkt i. d. R. die Oberflächenzugfestigkeit. Deshalb kann es nahezu unmöglich sein, ohne weitere Maßnahmen jeglichen Verbundestrich auf diesen Untergrund aufzubringen. Nach heutigen Erkenntnissen werden solche Untergründe häufig zunächst (bei Rauhigkeiten) noch einmal fein gefräst und dann kugelgestrahlt, bevor bei geeigneten Bedingungen eine Oberflächenzugfestigkeitsprüfung durchgeführt wird. Auch ein Staubfilm, ausgelöst durch grobes Fräsen, kann Verbundstörungen bewirken. Bei groben Fräsarbeiten kommt es häufig zu einer Verunreinigung der Betonoberfläche mit einem Schlamm aus Feinstaub und Wasser. Die nach einer Reinigung verbleibende Verschmutzung ist meist schwer zu erkennen, wirkt aber schädlich auf die Verbundwirkung, wenn die Haftbrücke oder Haftschlämme nicht intensiv mechanisch (z. B. mit Hilfe von Stahlbürstenaggregaten) eingearbeitet wird. Wenn vorher ein Magnesiaestrich vorhanden war, so sollte ein neu zu verlegender Zementverbundestrich nur auf eine Haftbrücke aus Epoxidharz (nach vorheriger bauphysikalischer Prüfung) verlegt werden, da bekannt ist, dass ein mineralischer Verbund durch Reste aus dem Magnesiaestrich gestört werden kann.
Kapitel 8.4 + 12.1.3 + 12.2.3.1 + 12.4.2.1 + 12.11.8 + 13
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