Term: Verbundabdichtung unter Fliesen l323l
Abdichtungen im Verbund wurden seit Anfang der 1980er Jahre auf dem Markt angeboten und 1999 in die Bauregelliste aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt kann man sie als ‚Stand der Technik‘ ansehen. In der DIN 18 195-2 (Stand April 2009) sind nun auch in den Tabellen 7-9 die mineralischen Dichtschlämmen, die Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen und die Flüssigkunststoffe aufgenommen. Bei Flüssigkunststoffen gilt eine Anforderung von mind. 2 mm an die Rissüberbrückung. Verbundabdichtungen werden verwendet, um z. B. Fußbodenkonstruktionen in häuslichen Bädern in der Ebene zwischen Estrich und Fliese vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine Mindestschichtdicke der Verbundabdichtung kann durch die Einlage eines Vlieses sichergestellt werden. Viele Verbundabdichtungen werden vom Hersteller nicht für die Applizierung auf Holzwerkstoffen (z. B. OSB-Platten) freigegeben.
Kapitel 9.1 + 9.1.4.2 + 12.6 + 12.6.4.3 + 12.9.1.2 + 12.13.5 + 12.13.6 + 13 + 16.2.1 + 17.4
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