Term: Überschubhülsen (Heizestriche)

Heizelemente dürfen Bewegungsfugen nicht kreuzen. Müssen Anschlussleitungen die Fugen kreuzen, so sind Erstere mit geeigneten Mitteln zu schützen (z. B. durch Überschubhülsen mit einer Länge ≥ 30 cm).

Kapitel 7.3

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