Term: Ü-Zeichen l282l
Bei Produkten, welche eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) benötigen, erfolgt eine Überwachung durch eine sachverständige Prüfstelle, die über die Erlaubnis zur Ü-Kennzeichnung entscheidet; siehe auch ‚Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung‘
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