Term: Trittschallschutz
nennt man alle am Bauwerk getroffenen Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Trittschallpegel möglichst weit zu reduzieren. Es gibt einen Mindestschallschutz und einen erhöhten Schallschutz gemäß DIN 4 109 sowie die VDI-Richtlinie 4 100 (‘Schallschutz in Wohnungen’).
Kapitel 7 + 11 + 11.4.2.4
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