Term: Trittfreundlichkeit (im Kontext Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen)
Die ‘Trittfreundlichkeit’ der Bodenbeläge ist im Prüfverfahren nach DIN 51 097 nicht berücksichtigt und daher im Einzelfall zusätzlich zu bewerten.
Kapitel 17.6.2.1.1
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