Term: Speicherheizung

Die Änderung der EnEV 2009, über die am meisten debattiert wurde, betrifft die Pflicht für Eigentümer im Bestand, ihre elektrischen Speicherheizgeräte – mit über 20 W/m² spezifischer Heizleistung – außer Betrieb zu nehmen. Siehe auch ‘Elektrofußbodenheizung’

Kapitel 10.5.2.3    

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