Term: Sonderkonstruktion

Bauart, welche nicht genormt ist und für die i. d. R. die ausführende Firma evtl. in Verbindung mit einem Zulieferer haftet. Es handelt sich teilweise um neue Produkte, welche sich in der Praxis noch nicht über lange Zeit bewährt haben. Sonderkonstruktionen entsprechen i. d. R. nicht den anerkannten Regeln der Technik, sind aber wichtig für die Einführung neuer Produkte und Verfahren (siehe auch ‘Anerkannte Regeln der Technik’). Der Auftragnehmer sollte immer (am besten vor Vertragabschluss) auf den Status der Sonderkonstruktion hinweisen, unabhängig ob diese vom AG ausgeschrieben ist, oder vom AN selbst angeboten wird. Das Austauschen einer Sonderkonstruktion (auf die nicht ausdrücklich hingewiesen wurde) gegen eine Konstruktion nach den anerkannten Regeln der Technik wurde von Gerichten in der Vergangenheit teilweise als unverhältnismäßig eingeschätzt, wenn die Sonderkonstruktion technisch als gleichwertig betrachtet wurde.

Kapitel 12.11.8.1 + 12.14.11 + 16.3.8

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