Term: Seitenverhältnis

Bei Verwendung dieses Begriffes geht es meist um die Intervalle bei der Anlage von Bewegungs- und Scheinfugen im Estrich. Bei Scheinfugen in Zementestrichen sollte das Seitenverhältnis nicht größer als 2:1, bei Bewegungsfugen in Zementestrichen nicht größer als 3:1 sein. Generell sind immer möglichst gedrungene Felder anzulegen.      

Kapitel 12.7.3 + 12.7.3.2 + 12.7.4.2.3 + 12.13.6 + 17.3.2

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