Term: Schutzmaßnahmen (Dämmung)
Die Dämmung ist mit geeigneten Maßnahmen (z. B. Dampfsperren, Abdeckungen) gegen Feuchtigkeit zu schützen, wobei Dampfsperren durch den Planer vorzugeben sind. Dämmschicht, Abdeckung sowie evtl. Heizelemente dürfen nicht z. B. durch Verwendung ungeeigneter Kniebretter beschädigt werden. Wird der Estrichmörtel auf der Dämmschicht in Karren transportiert, so sind Bohlen, o. Ä. unterzulegen. Größere Belastungen der Dämmschicht sind zu vermeiden.
Kapitel 7.3 + 16.2
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