Term: Schiedsgutachten

Die Parteien einigen sich auf einen Fachsachverständigen, der für beide Parteien das Privatgutachten erstellen soll. Die Kosten sind vorbehaltlich anderer Vereinbarungen von den Parteien zu gleichen Teilen zu tragen. Der Sachverständige wird von den Parteien einen angemessenen Vorschuss erbitten. Dies ist aufgrund der Erfahrung sinnvoll, dass die Einigkeit oft nach Vorliegen des Gutachtens nicht mehr vorhanden ist und die vermeintlich unterlegene Partei zahlungsunwillig ist. Der Rechtsstreit bleibt evtl. trotz entsprechender Unterwerfungsklauseln noch offen (Rechtsberatung sinnvoll!).

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