Term: Sachverständiger
Hiermit kann im Grundsatz jede Person gemeint sein, die erhöhte Sachkenntnis auf einem Gebiet aufweist. Der Begriff ‘Sachverständiger’ ist nicht geschützt, ein vertieftes Fachwissen darf aber vorausgesetzt werden. Eine besondere Stellung hat der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, der von öffentlichen Institutionen (z. B. HWK, IHK) ernannt wird und i. d. R. seitens des Gerichts für die Erstellung von Prozessgutachten und bei selbstständigen Beweisverfahren herangezogen wird.
Kapitel 14.4.4 + 14.5.3 + 16
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