Term: Rohre

Gemäß DIN 18 353 muss der Estrichleger Bedenken anmelden, wenn er Rohre bzw. Kabel auf dem Untergrund vorfindet und kein geeigneter Höhenausgleich vorgesehen ist. Rohre können Feuchte-, Wärme- und Schallschutz sowie die Estrichkonstruktion negativ beeinflussen. Es sind deshalb weiter führende Maßnahmen (z. B. Rohrausgleich mit Hilfe von geeigneten Schichten) notwendig.

Kapitel 7 + 8 + 9 + 9.1.3 + 10 + 10.6 + 10.6.4.1 + 11.6 + 12.2.3 + 12.3 + 12.3.5 + 12.14.5.4 + 12.14.7

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