Term: Referenzverfahren (EnEV)
Es wird bei Wohngebäuden, wie bereits bei Nichtwohngebäuden praktiziert, das Referenzverfahren angewendet. Der Jahres–Primärenergiebedarf des zu planenden und zu bewertenden Gebäudes darf den Referenzwert des Gebäudes gleicher Typologie (gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung) nicht überschreiten.
Kapitel 10.5.2.1 + 10.5.2.2 + 10.5.3.1
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