Term: Randstreifen

[englisch ‘perimeter isolation strips’; französisch ‘bande de désolidarisation (bande de rive/bande de pourtour)’]; flexibler Streifen, der zwischen dem Estrich und angrenzenden Bauteilen angeordnet wird. Der Randstreifen sollte möglichst vom tragenden Untergrund bis über OK FFB reichen, bei Vorhandensein einer mehrlagigen Dämmschicht aber in jedem Fall vor Verlegung der Trittschalldämmung eingebracht werden. Er ist gegen Lageveränderungen im Zuge der Estrichverlegung zu sichern. Eine Dämmungsabdeckung muss an den Rändern bis OK Randstreifen hochgezogen werden, wenn nicht der Randstreifen selbst als Abdeckung fungiert. Überstehende Randstreifen und Abdeckungen dürfen erst nach Fertigstellung des Bodenbelags, bei textilen und elastischen Bodenbelägen erst nach Erhärtung der Spachtelmasse und bei Stein- und keramischen Belägen nach dem Verfugen abgeschnitten werden. Beim Schneiden der Randstreifen handelt es sich nicht um eine Nebenleistung des Estrichlegers. Es ist vielmehr eine zu bezahlende Leistung, die aufgrund des Bauablaufes bei den Folgegewerken ausgeschrieben werden sollte. Bei Heizestrichen müssen Randstreifen eine Beweglichkeit der Konstruktion von mind. 5 mm ermöglichen (besser mehr).

Kapitel 10.6.5.2 + 11.6 + 12.1.4.5 + 12.3.2 + 12.3.4 +12.7 + 12.7.4.2.1 + 12.7.5 + 12.11 + 12.14.9.4 + 15.6.2 + 15.8.1.3.2 + 16.3.2 + 17.4

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