Term: Rampen

sind teilweise notwendig, um Höhenunterschiede auszugleichen. Es ist zu beachten, dass notwendiges Gefälle im Untergrund vorhanden sein muss und nicht in der tragenden Estrichschicht ausgebildet werden darf. Befahrene Rampen (z. B. bei Tiefgaragenabfahrten) dürfen i. d. R. nicht mehr als 15 % Gefälle aufweisen, im Freien jedoch nicht mehr als 10 % (Infos dazu finden sich in der Garagenverordnung). Die sichere Befahrbarkeit muss jederzeit auch bei ungünstiger Witterung gewährleistet sein. Um dies zu erreichen, kann man die Oberfläche rillieren oder riffeln, den Estrich mit einer Fußbodenheizung versehen und/oder für eine geeignete Überdachung sorgen. Innenrampen kleinerer Parkbauten sowie besonders kurze Rampen dürfen in Ausnahmefällen bis zu 20 % geneigt sein. Weitere Festlegungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, die in jedem Fall beachtet werden müssen.

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