Term: Probekörper (im Kontext ‘Trittsicherheit’)
Die zu prüfenden Bodenbeläge müssen entweder selbst tragend sein, als selbst tragende, verzugsfreie Platte mit ebener Unterseite hergestellt oder auf ebene Platten aus tragfähigem, verzugsfreiem Material aufgebracht sein.
Kapitel 17.6.1.15
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