Term: Prismenherstellung und –behandlung im Zuge der werkseigenen Produktionskontrolle FPC gemäß DIN EN 13 813

Üblicherweise sollen die Prüfkörper (Frischmörtelprismen) unmittelbar nach der Entnahme auf der Baustelle hergestellt werden, wobei in diesem Zusammenhang die vom Hersteller angegebene Verarbeitungszeit zu beachten ist. Das Erstellen der Prismen in Bezug auf Mischrezepturen, etc. muss streng nach den Herstelleranweisungen erfolgen. Die Probenahme, Herstellung und Lagerung der Prüfkörper hat nach DIN EN 13 892-1 zu erfolgen.

Kapitel 14.1.1.3.3.1

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