Term: Pflegeanleitung (generell)

Bodenbeläge sind besenrein an den Nutzer zu übergeben. Der Verleger eines Bodenbelags ist gemäß DIN 18 365 gehalten, dem Nutzer eine Pflegeanleitung auszuhändigen. Diese sollte am besten bereits dem Angebot beigelegt werden, spätestens jedoch unmittelbar nach der Belagsverlegung übergeben werden. Reinigungs- und Pflegemittel dürfen die Bodenbelagseigenschaften nicht nachteilig beeinflussen.

Kapitel 17

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