Term: Passivhaus (EnEV)
Siehe ‘Energieeinsparverordnung EnEV 2009/Erhöhter baulicher Wärmeschutz von Niedrigstenergiegebäuden bzw. Passivhäusern’; in Passivhäusern können (ohne Gegenmaßnahmen wie z. B. Befeuchtung) durch die Lüftungsanlagen manchmal im Winter extrem niedrige rel. Luftfeuchten um die 20 % vorliegen. Außerdem gilt es, die interne Überwärmung (durch Vorgänge wie Kochen, Beleuchtung, etc.) zu verhindern. Dazu können Kühlsysteme erforderlich sein.
« Back to Glossary Index