Term: Neubau
Bei der Ersterstellung von Bauten sind i. d. R. immer die Normanforderungen an Feuchte-, Wärme- und Trittschallschutz einzuhalten.
Kapitel 9 + 10.4 + 10.5 + 11 + 16.3.11.2
« Back to Glossary IndexBei der Ersterstellung von Bauten sind i. d. R. immer die Normanforderungen an Feuchte-, Wärme- und Trittschallschutz einzuhalten.
Kapitel 9 + 10.4 + 10.5 + 11 + 16.3.11.2
« Back to Glossary Index