Term: DIN 1 996

‘Prüfung bituminöser Massen für den Straßenbau und verwandte Gebiete’;
Teil 1 der Norm regelt Allgemeines, Übersicht und Angaben zur Auswertung der Untersuchungen;
Teil 2 regelt Probenahmen; Teil 3 regelt Vorbereitung von Proben;
Teil 4 regelt Herstellung von Probekörpern aus Mischgut;
Teil 5 regelt Bestimmung des Wassergehaltes;
Teil 6 regelt Bestimmung des Bindemittelgehaltes und Rückgewinnung des Bindemittels;
Teil 7 regelt Bestimmung von Rohdichte, Raumdichte, Hohlraumgehalt und Verdichtungsgrad;
Teil 8 regelt Bestimmung der Wasseraufnahme;
Teil 9 regelt Quellversuch; 
Teil 10 regelt Prüfung von Mischgut auf Verhalten bei Lagerung in Wasser;
Teil 11 regelt Bestimmung von Marshall-Stabilität und Marshall-Fließwert;
Teil 13 regelt Eindringversuch mit ebenem Stempel;
Teil 14 regelt Bestimmung der Korngrößenverteilung von aus Asphalt extrahierten Mineralstoffen;
Teil 15 regelt Bestimmung des Erweichungspunktes, nach Wilhelmi;
Teil 16 regelt Bestimmung der Entmischungseignung;
Teil 17 regelt Bestimmung der Formbeständigkeit in der Wärme (Verformungswert nach Nüssel);
Teil 18 regelt Kugelfallversuch nach Herrmann;
Teil 19 regelt Bestimmung der Dehnbarkeit und des Haftvermögens im Fugenmodell nach Rabe;
Teil 20 regelt Herstellung von Asphaltmischgut im Laboratorium.

Kapitel 12.1.4 + 16.3.5

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