Term: Denkmalgeschützte Bauten
Aus ästhetischen Gründen ist es sehr häufig nicht möglich, bei der Renovierung denkmalgeschützter Objekte die aktuell geltenden Anforderungen, z. B. i. S. ‘Feuchte-, Wärme- und Schallschutz’, zu erfüllen. In einem solchen Fall ist bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Kapitel 10.4 + 10.5.3.3 + 12.14.5.1
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