Term: CM-Messungen (Anzahl)
Je Estrichebene bis 100 m2 ist bei unbeheizten Konstruktionen mind. eine Messung durchzuführen. Bei größeren Flächen ist dort eine Messung je 200 m2 ausreichend. Bei Heizestrichen muss mind. eine Messstelle pro Raum gekennzeichnet sein, bei größeren Räumen (> 50 m²) entsprechend mehr Messstellen (siehe auch Kapitel 12.3.4.8). Bei Heizestrichen sind im Anschluss je 200 m2 Fläche bzw. je Wohnung mind. drei Messungen vorzunehmen.
Kapitel 14.5.1.6
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