Term: CE-Kennzeichnung l300l
Hier handelt es sich um ein Verwaltungszeichen zum Nachweis der Freiverkehrsfähigkeit so gekennzeichneter Produkte innerhalb des europäischen Binnnenmarktes. Es darf nicht mit dem sehr ähnlichen Zeichen verwechselt werden, das für „China Export“ steht. Laut DIN 18 560 müssen Estrichmörtel gemäß DIN EN 13 813 eingesetzt werden. Es wird dort nicht zwischen Fertigmörtel und Baustellenmörtel unterschieden. DIN EN 13 813 stellt an Estrichmörtel und Estrichmassen gewisse Anforderungen. Die Übereinstimmung eingesetzter Mörtel und Massen mit dieser Norm wird über eine Konformitätserklärung erreicht, die zum Anbringen der CE-Kennzeichnung berechtigt. Die CE-Kennzeichnung muss Aussagen zu verschiedenen Produkteigenschaften, darunter z. B. zum Brandverhalten enthalten. Die herstellerneutrale Produktbezeichnung sorgt für eine geeignete Vergleichbarkeit und ermöglicht einen europaweiten Vertrieb. Die CE-Kennzeichnung ist eine andere Darstellung der EG-Konformitätsbescheinigung und gilt nur für Estrichmörtel. Eine EG-Konformitätsbescheinigung oder CE-Kennzeichnung gibt es für das Bauteil ‘Estrich’ (Konstruktion) nicht. Wird für Baustellenestrichmörtel eine Konformitätserklärung abgegeben, ist eine CE-Kennzeichnung nicht erforderlich. Es gibt immer wieder die Diskussion, ob Zusatzstoffe, wie z. B. Glasfasern eine CE-Kennzeichnung benötigen. Nach DIN EN 13 813 ‚Estrichmörtel und Estrichmassen‘, Abschnitt 4 ‚Werkstoffe‘ sind Zusatzstoffe zu verwenden, die nachweislich für Estrichmörtel und Estrichmassen geeignet sind. Werden z. B. Glasfasern als Zusatzstoff in Estrichmörteln verwendet, so müssen diese nachweislich geeignet sein (Herstellerinformationen). Da Glasfasern keiner europäisch harmonisierten Norm (hEN) unterliegen, darf dieses Produkt nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Kapitel 10.6.5 + 10.6.5.3 + 12.1.2 + 14.1.3
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