Term: Bitumen l270l
Schwer flüchtige, dunkel gefärbte Substanz bestehend aus verschiedenartigen organischen Bestandteilen. Gewonnen wird es bei der Destillation von Erdöl; kann nach Weiterbearbeitung unterschiedliche Erscheinungsarten aufweisen (Verwendung für Gussasphaltestriche, Bitumenschweißbahnen, etc.). Der Gesprächskreis BITUMEN schreibt zu den gesundheitlichen Auswirkungen dieses Stoffs in einer im November 2001 erschienenen Veröffentlichung l90l: „(…) In der MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 ist Bitumen (Dampf und Aerosol) als hautresorptiv (wird durch die Haut aufgenommen) und krebserzeugend, Kategorie 2 bewertet worden. (…)“ Bereits einer früheren Veröffentlichung des Gesprächskreises Bitumen vom März 2001 l87l war zu entnehmen, dass der Ausschuss für Gefahrstoffe im Mai 2000 den Luftgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung auf 10 mg/m3 festgelegt hat. Wie dort ebenfalls zu lesen war, entstanden bei der Verarbeitung von Gussasphalt in Innenräumen aufgrund der hohen Einbautemperatur von 230 bis 250 Grad Celsius Expositionen von bis zu 50 mg/m3 (z. B. beim Transport mit Schubkarren). Nachdem der Ausschuss feststellte, dass insofern der Wert von 10 mg/m3 nicht einhaltbar war, wurde der Grenzwert für Gussasphaltarbeiten zunächst ausgesetzt. Seit spätestens Januar 2008 werden dem Gussasphalt viskositätsverändernde Zusätze beigegeben und dadurch die Materialtemperatur auf unter 230 Grad Celsius abgesenkt l229l.
Kapitel 9 + 12.1 + 12.1.4 + 12.14.7
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