Term: Bindung (Schüttungen)

Gemäß DIN 18 560 (die für Fertigteilestriche als Sonderkonstruktionen zur Orientierung dient) dürfen nur solche Schüttungen verwendet werden, die im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Wie die Bindung aussehen soll, wird nicht ausgesagt. Man kann hier ein Bindemittel zur Hilfe nehmen (z. B. Zement) und/oder eine besondere Art der Schüttungsverbindung bzw. -verkrallung.

Kapitel 8.2 + 12.14

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