Term: Bewegungsmöglichkeit (Randstreifen)

Ein Randstreifen sollte einer zementären Konstruktion auch bei unbeheizten Estrichen immer einen Mindestbewegungsspielraum von 5 mm einräumen, bei unbeheizten CAs mind. 8 mm. Bei beheizten Konstruktionen, Flächen mit intensiver Sonneneinstrahlung und monolithischen Bodenplatten ist eine genaue Dimensionierung der Randfuge vorzunehmen (mehr Spielraum notwendig).

Kapitel 12.4.1 + 12.7.5.2

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