Term: Bewegungsfugenabstand
Intervall bezogen auf die Plattenlänge, in welchem jeweils z. B. bei Heizestrichen eine Fußbodenbewegungsfuge angelegt werden sollte. Bei Heizestrichen sieht man heute i. d. R. ca. alle 8 m Plattenlänge, in Türdurchgängen sowie zwischen unterschiedlich beheizten Heizkreisen Bewegungsfugen vor; siehe auch ‘Stein- und keramische Beläge (Bewegungsfugen)’
Kapitel 12.7.1 + 12.7.4.2.1 + 12.7.4.2.3
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