Term: Belegzeitpunkt

Estriche, die keine Nutzestriche sind, sollten möglichst bald nach Erreichen der Belegfähigkeit mit einem Belag (= Schutzschicht) versehen werden, da es ansonsten zu Schäden am Estrich kommen kann. Als grenzwertig ist aus meiner Sicht alles einzuordnen, was 6 Wochen über den Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife hinausgeht. Auch bei Nutzestrichen ist üblicherweise eine Schutzmaßnahme (z. B. Imprägnierung) erforderlich.

Kapitel 14.3.2 + 16.2.5 + 17

« Back to Glossary Index