Term: Begehungsverfahren (schiefe Ebene)

Der mit dem Begehungsverfahren auf der schiefen Ebene ermittelte mittlere Neigungswinkel ist für die Einordnung eines Bodenbelags in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit der Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Kapitel 17.6.1.9

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