Term: Bagatellgrenze (EnEV)
Wer im Baubestand die Gebäudehülle saniert – Außenwände, Dach, Fenster, Dachflächenfenster, usw. – muss die EnEV-Anforderungen nur erfüllen, wenn die Fläche des modernisierten Bauteils eine Größe von 10 % überschreitet.
Kapitel 10.5.2.2
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