Term: Außenbereichsfußböden (im Kontext ‘Trittsicherheit’)
In Außenbereichen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen an Fußböden von Arbeits- und Verkehrsflächen wie in Innenbereichen:
sie dürfen keine Stolperstellen aufweisen,
sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt sein,
sie müssen sich leicht reinigen lassen.
Kapitel 17.6.1.4.6
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