Term: Außenbereichsfußböden (im Kontext ‘Trittsicherheit’)

In Außenbereichen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen an Fußböden von Arbeits- und Verkehrsflächen wie in Innenbereichen:

sie dürfen keine Stolperstellen aufweisen,

sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt sein,

sie müssen sich leicht reinigen lassen.

Kapitel 17.6.1.4.6

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