Term: Baugenehmigung (Brandschutz)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können die zuständigen Bauaufsichtsbehörden und die ggf. eingeschalteten, für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Stellen der Feuerwehr, zusätzliche/höhere Anforderungen stellen.
Kapitel 10.6.5.3
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