Term: Vorleistung
Alle Leistungen der Vorgewerke, die das jeweils zu erstellende Bauteil berühren bzw. beeinflussen. Jeder Handwerker hat die Pflicht, die Vorleistung zu prüfen, bevor er sein Gewerk einbringt.
Kapitel 12.1.1.1 + 12.2.3 + 16 + 16.1.1
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