Term: Anforderungen (erhöhte)

Bei jeder Bautätigkeit sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Leistung im Einzelnen geschuldet wird. Ist ein Objekt z. B. als ‘Komfortwohnanlage’ oder ‘Luxuswohnanlage’ ausgewiesen, so ist es möglich, dass damit automatisch erhöhte Anforderungen (z. B. an den Schallschutz) als vereinbart gelten, ohne dass dies schriftlich niedergelegt worden wäre.

Kapitel 11.4.1.1 + 11.4.2.4

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