Term: Stammmeterriss

Bereits während der Rohbauphase sollte von dem Bauleiter ein für alle Gewerke verbindlicher Stammmeterriss festgelegt sein, der auch nach Bauende noch nachweisbar ist. Es handelt sich hier um die verbindliche Höhenvorgabe, die in jedem Geschoss mit geeigneten Mitteln (z. B. Plaketten) eindeutig markiert sein sollte.

Kapitel 7 + 8.1

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