Term: Simulationsrechnung (EnEV)

Neu (Stand 1.1.2011) ist bei der EnEV das Berücksichtigen der bauvorhabenbezogenen klimatischen Randbedingungen, wenn der Planer oder Sachverständige ein ingenieurmäßiges Verfahren (Simulationsrechnung) zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes anwendet.

Kapitel 10.5.2.1

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