Term: Schwingbeiwert
Dynamische Verkehrslasten, welche Stöße oder Schwingungen verursachen, sind von Fall zu Fall mit einer Stoßzahl bzw. dem Schwingbeiwert zu vervielfachen. Nähere Angaben befinden sich in DIN EN 1 991-1-1/NA. Der Schwingbeiwert beträgt z. B. bei Gabelstaplern 1,4 sofern kein genauerer Nachweis geführt wird. Der Normengeber geht bei diesem Wert eher von Frequentierungen aus, wie sie bei einem Industrieboden oder bei der Parkgarage zu erwarten sind. In Autoausstellungen kann man den Wert zur Sicherheit auch ansetzen, auch wenn wahrscheinlich geringere Frequentierungen realistischer sind. Dort setzt man dann die Radlast an und multipliziert sie mit dem Schwingbeiwert 1,4. Dabei wird die Pressung entsprechend der Art der Bereifung gewählt (bei einem PKW also Pressung ca. 1.0 N/mm²). Die jeweilige Pressung ist unabhängig von der Einzallast/Radlast. Letztere verändert sich durch unterschiedliche Pressungen nicht. Bei der Berechnung nach dem Westergaard-Verfahren wird nur die höhere Pressung bei härteren Räder eingesetzt – daraus resultiert dann eine höhere notwendige Estrichdicke zur Abtragung. Siehe auch ‚Raddrücke (übliche) bei unterschiedlichen Bereifungsarten‘ und ‚Radlast‘
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